Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke
Die Futtermittelwirtschaft umfasst alle Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen wie die Herstellung von Einzel- und Mischfuttermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen, den Handel, die Lagerung und den Umschlag, die Erfassung sowie den Transport von QS-Ware. Unter QS-Ware wird im Folgenden Ware verstanden, die nach den Anforderungen des QS-Systems in einem QS-lieferberechtigten Betrieb hergestellt und/oder vermarktet worden ist und in den derzeitigen Geltungsbereich von QS fällt (Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel für Rinder, Schweine, Mastgeflügel- und Legehennen).
Anforderungen an den Straßentransport von Futtermitteln
Abgedeckt wird im Kapitel 5 die Auslieferung der QS-Futtermittel an den Kunden mit Straßenfahrzeugen. Anzuwenden ist Kapitel 5 bei Unternehmen, die als Spedition im Auftrag eines Futtermittelherstellers, -händlers oder Lagereibetriebes QS-Futtermittel ausfahren. Anzuwenden ist das Kapitel aber auch bei Futtermittelherstellern, Händlern oder Lagereibetrieben, die mit eigenen Fahrzeugen die Kunden mit QS-Futtermittel beliefern.